Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Befugter Personenkreis

Die Erlegung hat durch Jagdausübungsberechtige oder von diesen beauftragte Personen, die eine gültige Jagdkarte innehaben, zu erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026