Befugter Personenkreis
Die Erlegung hat durch Jagdausübungsberechtige oder von diesen beauftragte Personen, die eine gültige Jagdkarte innehaben, zu erfolgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Befugter Personenkreis
Die Erlegung hat durch Jagdausübungsberechtige oder von diesen beauftragte Personen, die eine gültige Jagdkarte innehaben, zu erfolgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026