Kontingentierung
Im Jahr 2026 dürfen 7.700 Aaskrähen (Nebel- und Rabenkrähen) erlegt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontingentierung
Im Jahr 2026 dürfen 7.700 Aaskrähen (Nebel- und Rabenkrähen) erlegt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026