Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auslagenersatz

Der Auslagenersatz gemäß für die Teilnahme aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an Lehrgängen der Feuerwehr oder an Lehrgängen und Kursen der Landesfeuerwehrschule beträgt 40 Euro pro Tag.