Auslagenersatz
Der Auslagenersatz gemäß § 31 Abs. 2 K-FWG 2021 für die Teilnahme aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an Lehrgängen der Feuerwehr oder an Lehrgängen und Kursen der Landesfeuerwehrschule beträgt 40 Euro pro Tag.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Auslagenersatz
Der Auslagenersatz gemäß § 31 Abs. 2 K-FWG 2021 für die Teilnahme aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an Lehrgängen der Feuerwehr oder an Lehrgängen und Kursen der Landesfeuerwehrschule beträgt 40 Euro pro Tag.