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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 58/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des , LGBl. Nr. 32/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2025, wird verordnet:

Auslagenersatz

Der Auslagenersatz gemäß für die Teilnahme aller Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren an Lehrgängen der Feuerwehr oder an Lehrgängen und Kursen der Landesfeuerwehrschule beträgt 40 Euro pro Tag.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.