V. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien als Bezirksverwaltungsbehörde.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
V. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
. Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist der Magistrat der Stadt Wien als Bezirksverwaltungsbehörde.