Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung auf die Grundausbildung

Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission kann erfolgreiche Ausbildungen und Prüfungen der oder des Gemeindebediensteten auf die Grundausbildung insoweit anrechnen, als dies mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung des Arbeitsplatzes zweckmäßig erscheint.