Inkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) , , 3 und 4, , 2, 3, 4, 5 und 7, , sowie in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) , , 3 und 4, , 2, 3, 4, 5 und 7, , sowie in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.