Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten auszuweisen:

für alle Ausbildungsschwerpunkte:

1. Persönlichkeitsbildung 220 UE (Schwerpunkt BB: 340 UE)

Das Modul beinhaltet ua. Supervision, musisch-kreative Bildung, Kommunikation/Konfliktbewältigung, Bewegung und Körpererfahrung; die Inhalte müssen in einem einschlägigen Kontext zur Sozialbetreuung stehen. Das Modul deckt 100 Stunden der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.

2. Sozialbetreuung/allgemein 200 UE

Das Modul beinhaltet Berufskunde und Berufsethik, Methodik, Rehabilitation und Mobilisation, Gerontologie. Es deckt 170 Stunden der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.

3. Humanwissenschaftliche Grundbildung 80 UE

Das Modul beinhaltet Einführung in Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Es deckt 30 Stunden der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.

4. Politische Bildung und Recht 40 UE (Schwerpunkt BB: 80 UE)

Das Modul deckt 30 Stunden der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.

5. Medizin und Pflege 480 UE (Schwerpunkt BB: 120 UE)

Das Modul beinhaltet alle medizinisch-pflegerischen Gegenstände der Pflegeassistenz-Ausbildung. Im Ausbildungsschwerpunkt BB werden die Inhalte des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ abgedeckt.

6. Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung 20 UE

7. Haushalt, Ernährung, Diät 80 UE

Das Modul deckt 25 Stunden der Pflegeassistenz-Ausbildung ab.

für spezifische Ausbildungsschwerpunkte:

8. Sozialbetreuung A/F/BA 80 UE (Schwerpunkt BB: 280 UE)