Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) , , 3 und 4, und 5, , sowie in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.