Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fortbildung

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrganges sind mindestens 32 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.