Fortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrganges sind mindestens 32 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Fortbildung
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Ausbildung oder des Anpassungslehrganges sind mindestens 32 Stunden Fortbildung zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu absolvieren.