Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung

(1) Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der und in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:

Burgenland: 83.500 Euro

Kärnten: 239.500 Euro

Niederösterreich: 658.500 Euro

Oberösterreich: 734.500 Euro

Salzburg: 395.500 Euro

Steiermark: 477.500 Euro

Tirol: 400.000 Euro

Vorarlberg: 276.000 Euro

Wien: 1.735.000 Euro

(2) Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.