Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Theoretischer Teil

. Der theoretische Teil des Ausbildungskurses hat für Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer in gleicher Weise folgende Gegenstände zu umfassen:

1. Berufskunde:

Kenntnis des Gesetzes über die Unterweisung in Wintersportarten und der hiezu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Diplomschilehrer bzw. Diplomsnowboardlehrer; Grundzüge des Sozial- und Arbeitsrechtes; Kenntnis der Verhaltensregeln beim Schilauf bzw. Snowboarden; straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen; Fragen der Einteilung des Schigeländes;

2. Unterrichtslehre:

Methodische, pädagogische und didaktische Grundkenntnisse sowie deren praktische Anwendung auf den Einzel- und den Gruppenunterricht;

3. Körperlehre und Erste Hilfe:

Grundkenntnisse in Anatomie und in Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schi- und Lawinenunfällen (Versorgung von Wunden und von Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Schwerverletzter, künstliche Beatmung und Wiederbelebung);

4. Bewegungslehre:

a) für den Diplomschilehrer: Kenntnis der Bewegungsabläufe beim alpinen Schilauf und deren Beeinflussung; Grundsätze der Biomechanik;

b) für den Diplomsnowboardlehrer: Kenntnis der Bewegungsabläufe beim Snowboarden und deren Beeinflussung; Grundsätze der Biomechanik;

5. Wetterkunde, alpine Gefahren, Einführung in die Alpinkunde, Natur- und Umweltkunde:

Grundkenntnisse in Berg- und Gletscherkunde; Gefahren der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Vermeiden von Schi- und Lawinenunfällen; Natur- und Umweltschutz;

6. Schnee- und Wachskunde, Lawinenkunde:

Kenntnisse über den Aufbau und die Eigenschaften der Schneedecke, insbesondere im Hinblick auf das Entstehen von Lawinen; Wetterkunde; Unfallkunde im Zusammenhang mit Schi- und Lawinenunfällen;

7. Kartenkunde und Orientierung:

Grundkenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und die Handhabung von Orientierungsgeräten; Anlegen von Marschskizzen für Schitouren bzw. Snowboardtouren;

8. Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung zur Ausübung des Schilaufes bzw. des Snowboardens sowie über deren Pflege und Wartung;

9. Fremdsprachen:

Erwerb eines Wortschatzes in zwei Fremdsprachen, der eine für den Schi/Snowboardunterricht ausreichende Verständigung und eine einfache Unterhaltung ermöglicht;

10. Tourismuskunde:

Grundlagen der Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden;

11. Fachspezifischer Unterricht für Kinder:

pädagogische Grundlagen im Umgang mit Kindern; spielerische Formen des Erlernens der erforderlichen Fertigkeiten.