Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer

Allgemeines

. Der Ausbildungskurs für Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer hat die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche für die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrer/Diplomsnowboardlehrerprüfung erforderlich sind. Der Ausbildungskurs hat einen theoretischen und einen praktischen Teil zu umfassen. Die bis 4 und 25 Abs. 3 erster Satz gelten sinngemäß.