Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schiführer- und Snowboardführerprüfung

Ausschreibung der Schiführer/Snowboardführerprüfung, Zulassung

. (1) Für die Ausschreibung der Schiführer-/Snowboardführerprüfung gilt und 2 sinngemäß.

(2) Zur Schiführer-/Snowboardführerprüfung sind Personen zuzulassen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und an einem entsprechenden Ausbildungskurs für Schiführer teilgenommen haben. und 3 gilt sinngemäß.