Langlauflehrerprüfung
Ausschreibung der Langlauflehrerprüfung, Zulassung
. (1) Für die Ausschreibung der Langlauflehrerprüfung gilt und Abs. 2 sinngemäß.
(2) Zur Langlauflehrerprüfung sind Personen zuzulassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und an einem Ausbildungskurs für Langlauflehrer teilgenommen haben. und 3 gilt sinngemäß.
