Die vom Standesamtsverband Strem geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Strem weiterzuführen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die vom Standesamtsverband Strem geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Strem weiterzuführen.