Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 80/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund ds § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Strem und Moschendorf bestehende Standesamtsverband Strem wird aufgelöst.

Die vom Standesamtsverband Strem geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Strem weiterzuführen.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.