Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.