Der aus den Gemeinden Eberau und Bildein bestehende Standesamtsverband Eberau wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 69/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991, wird verordnet:
Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
