Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 über die Errichtung des Regionalverbandes Kirschblütenregion, LGBl. Nr. 67, errichtete Regionalverband wird aufgelöst.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 über die Errichtung des Regionalverbandes Kirschblütenregion, LGBl. Nr. 67, errichtete Regionalverband wird aufgelöst.