Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 über die Errichtung des Regionalverbandes Kirschblütenregion, LGBl. Nr. 67, errichtete Regionalverband wird aufgelöst.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 68/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994, 33/1994 und LGBl. Nr. 32/2001 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993, LGBl. Nr. 67, außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
