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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 68/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 9 Abs. 1 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994, 33/1994 und LGBl. Nr. 32/2001 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:

Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 über die Errichtung des Regionalverbandes Kirschblütenregion, LGBl. Nr. 67, errichtete Regionalverband wird aufgelöst.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993, LGBl. Nr. 67, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.