Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die Aufteilung des Girovermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:

Gemeinde Neustift bei Güssing: 22,23%

Gemeinde Inzenhof: 25,00%

Gemeinde Großmürbisch: 20,83%

Gemeinde Kleinmürbisch: 20,83%

Gemeinde Tschanigraben: 11,11%