Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:

Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%

Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%