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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 83/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 46a Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016, in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.

In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.

Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:

Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%

Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.