Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Eisenbahnzufahrtsstraße in Parndorf beginnend von der Bundesstraße B 10 bis zum Aufnahmegebäude des Bahnhofes Parndorf mit einer Länge von 1.258 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.