Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wer

a) eine Kulturumwandlung im Sinne des ohne Bewilligung vornimmt;

b) die erteilten Auflagen im Sinne des nicht erfüllt;

c) einem Auftrag gemäß nicht oder nicht fristgerecht

nachkommt

ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 2.200 Euro bestrafen.