Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
a) Verkehrswege jene Bereiche, die innerhalb einer Arbeitsstätte dem Fußgängerverkehr, dem Transport von Gegenständen bzw. dem Verkehr mittels sonstiger zulässiger Transportmittel dienen;
b) Hauptverkehrswege jene Verkehrswege, die an Nebenverkehrswege anschließen und außerhalb eines Arbeitsraumes zu einem Ausgang ins Freie oder zu einem gesicherten Fluchtbereich führen;
c) Nebenverkehrswege jene Verkehrswege, die als Durchgang zwischen Lagerungen, Möbeln, Maschinen oder sonstigen Betriebseinrichtungen dienen, und Verkehrswege innerhalb eines oder mehrerer Arbeitsräume;
d) Fluchtwege jene Verkehrswege, die den Bediensteten im Gefahrenfall zum raschen und sicheren Verlassen der Arbeitsstätte dienen und in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen der und 22 entsprechen;
e) Notausgänge jene Ausgänge aus Arbeitsräumen, auf die die Bediensteten im Gefahrenfall angewiesen sind, und der Endausgang eines Fluchtweges;
f) gesicherte Fluchtbereiche jene Bereiche, durch die ein Fluchtweg führt (wie z. B. Gänge, Treppenhäuser, Foyers), die in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen des entsprechen;
g) Endausgänge jene Ausgänge, die in einen sicheren, öffentlich zugänglichen Bereich im Freien führen;
h) ständige Arbeitsplätze jene räumlichen Bereiche, in denen sich Bedienstete der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend bei der von ihnen im regulären Betriebsablauf auszuübenden Tätigkeit aufhalten;
i) Euroklassen des Brandverhaltens die Klassifizierungen von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten anhand der Ergebnisse von Prüfungen zu ihrem Brandverhalten nach der ÖNORM EN 13501-1 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten (Ausgabedatum 1. Juni 2002);
j) Feuerwiderstandsklassen die Klassifizierungen von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen nach der ÖNORM EN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen (Ausgabedatum 1. Jänner 2004).
