Die Prüfungskommission für die ärztliche Prüfung besteht unter dem Vorsitze des Landes-Sanitätsreferenten oder eines bei dessen Abgang vom Minister des Innern ernannten Präses aus fünf Vertretern der zu prüfenden Gegenstände.
Beachte: Die Ärtzliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).
Die Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).
Die Ärztliche Physikatsprüfungsverordnung gilt seit 1.1.1975 als Landesgesetz (siehe B-VG-Novelle BGBl. Nr. 444/1974).
