Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rückwirkende Verrechnung von erhöhten Kostenhöchstsätzen

Die durch erhöhten Kostenhöchstsätze des Art 9 Z 1 und 7 der Grundversorgungsvereinbarung – können von den Vertragspartnern rückwirkend ab dem 1. Jänner 2012 gegenverrechnet werden.