Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Zwecke

(1) Die Sicherung von Archivgut soll die Nachvollziehbarkeit staatlichen und staatsnahen Handelns und eine authentische Überlieferung zur Geschichte von Land und Gemeinden gewährleisten; das kulturelle Erbe des Landes Vorarlberg soll bewahrt werden.

(2) Zur Gewährleistung von Rechtssicherheit soll Archivgut so gesichert werden, dass seine Beweiskraft dauerhaft erhalten bleibt.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2025