Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

*) Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Sicherung von Archivgut des Landes, der Gemeinde sowie sonstigem Archivgut von öffentlichem Interesse und den Zugang zu diesem Archivgut. Die Sicherung von Archivgut umfasst auch die geordnete vorarchivische Dokumentenverwaltung.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2025