Änderungen des Formulars, die sich aus besonderen Erfordernissen automationsunterstützter Handhabung oder aus sonstigen technischen Gründen ergeben, sind zulässig.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Änderungen des Formulars, die sich aus besonderen Erfordernissen automationsunterstützter Handhabung oder aus sonstigen technischen Gründen ergeben, sind zulässig.