Erlassung von Rechtsvorschriften
Die Vertragsländer erlassen die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechtsvorschriften binnen drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Vereinbarung für sie in Kraft getreten ist.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Erlassung von Rechtsvorschriften
Die Vertragsländer erlassen die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Rechtsvorschriften binnen drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem diese Vereinbarung für sie in Kraft getreten ist.