Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Spätere Veränderungen des Verlaufes des Ägydibaches haben auf den im festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.