Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grundstücke Nr. 448/9, 448/10, 2553/6 und 2553/8 der Katastralgemeinde Sonntagberg werden von der Marktgemeinde Sonntagberg abgetreten und dem Gebiet der Stadt Waidhofen an der Ybbs zugewiesen.