Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 113/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. Dezember 2019 aufgrund des § 12 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 45/2019, und des des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2019, verordnet:

Die Grundstücke Nr. 448/9, 448/10, 2553/6 und 2553/8 der Katastralgemeinde Sonntagberg werden von der Marktgemeinde Sonntagberg abgetreten und dem Gebiet der Stadt Waidhofen an der Ybbs zugewiesen.

Die Grundstücke Nr. 143/2, 143/3, 143/4, 2368/5, 2368/6, 2368/10 und 2368/11 der Katastralgemeinde Windhag werden von der Stadt Waidhofen an der Ybbs abgetreten und dem Gebiet der Marktgemeinde Sonntagberg zugewiesen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.