Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Name der gem. § 3 Ziff. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 zur Gemeinde Forchtenau vereinigten ehemaligen Gemeinden Forchtenau und Neustift an der Rosalia wird auf Forchtenstein geändert.