Der Name der gem. § 3 Ziff. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 zur Gemeinde Forchtenau vereinigten ehemaligen Gemeinden Forchtenau und Neustift an der Rosalia wird auf Forchtenstein geändert.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 48/1971
Präambel/Promulgationsklausel
Über Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Forchtenau wird auf Grund des der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
