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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 48/1971

Präambel/Promulgationsklausel

Über Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Forchtenau wird auf Grund des der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

Der Name der gem. § 3 Ziff. 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1971 zur Gemeinde Forchtenau vereinigten ehemaligen Gemeinden Forchtenau und Neustift an der Rosalia wird auf Forchtenstein geändert.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1972 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.