Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten und Kundmachung

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt – vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes – in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag.

(2) Die Anlagen werden gemäß zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt beim:

Amt der NÖ Landesregierung,

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,

Vermessungsamt Gmünd (Anlagen 5 bis 9),

Vermessungsamt Gänserndorf (Anlage 10).

Beachte: Der Vertrag vom 26. Oktober 2001 wurde durch den Vertrag vom 1. Dezember 2012 abgeändert.

Die Anlagen dieses Vertrages sind unter anderem beim Amt der NÖ Landesregierung aufgelegt.