In-Kraft-Treten und Kundmachung
(1) Dieses Landesverfassungsgesetz tritt – vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes – in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag.
(2) Die Anlagen werden gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt beim:
Amt der NÖ Landesregierung,
Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
Vermessungsamt Gmünd (Anlagen 5 bis 9),
Vermessungsamt Gänserndorf (Anlage 10).
Beachte: Der Vertrag vom 26. Oktober 2001 wurde durch den Vertrag vom 1. Dezember 2012 abgeändert.
Die Anlagen dieses Vertrages sind unter anderem beim Amt der NÖ Landesregierung aufgelegt.
