Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind:

1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechischen Republik. Sie ist zugleich Landesgrenze.

2. Vertrag: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik vom 26. Oktober 2001 über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze.

3. Anlagen: eine der Anlagen 5 bis 10 zum Vertrag.

Beachte: Der Vertrag vom 26. Oktober 2001 wurde durch den Vertrag vom 1. Dezember 2012 abgeändert.

Die Anlagen dieses Vertrages sind unter anderem beim Amt der NÖ Landesregierung aufgelegt.