Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind:
1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechischen Republik. Sie ist zugleich Landesgrenze.
2. Vertrag: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik vom 26. Oktober 2001 über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze.
3. Anlagen: eine der Anlagen 5 bis 10 zum Vertrag.
Beachte: Der Vertrag vom 26. Oktober 2001 wurde durch den Vertrag vom 1. Dezember 2012 abgeändert.
Die Anlagen dieses Vertrages sind unter anderem beim Amt der NÖ Landesregierung aufgelegt.
