Die Grundstücke Nr. 97/2, 98/4, 100/2, 101, 102/4, 103/2 und 120/4 der Katastralgemeinde Oberhofen werden von der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning abgetreten und der Marktgemeinde Bischofstetten zugewiesen.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Grundstücke Nr. 97/2, 98/4, 100/2, 101, 102/4, 103/2 und 120/4 der Katastralgemeinde Oberhofen werden von der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning abgetreten und der Marktgemeinde Bischofstetten zugewiesen.