Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grundstücke Nr. 639/1, 642/1, 643/1, 644/1, 646/1, 648/1, 649 und 650/1 der Katastralgemeinde Bischofstetten werden von der Marktgemeinde Bischofstetten abgetreten und dem Gebiet der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning zugewiesen.