Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka wie folgt festgesetzt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr

Mittwoch

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 19.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr