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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: GZ S. 85/2015

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka wie folgt festgesetzt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr

Mittwoch

von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 19.00 Uhr

Samstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Bei der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. Mai 2013, GZ 12 , 12 M 19/01, 12 W 9/00, hinsichtlich der „Lilienapotheke“ und der „Apotheke im Zentrum“ in Seiersberg bleiben aufrecht.

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.