Außerkrafttreten von Bestimmungen
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Bestimmung des der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 1961 zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der freilebenden nichtjagdbaren Tiere (1. Naturschutzverordnung), LGBl. Nr. 26/1961, außer Kraft.
