Die näheren Vorschriften über die Organisation und den Geschäftsgang der Agrarbehörde Salzburg hat die Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung zu treffen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die näheren Vorschriften über die Organisation und den Geschäftsgang der Agrarbehörde Salzburg hat die Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung zu treffen.