Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Zur Berechnung der monatlichen Förderbemessungsgrundlage gemäß § 53c Abs 2 S.KBBG beträgt der Stundengrundbetrag im Jahr 2026
1. in den Monaten Jänner bis einschließlich Juni: 133,20 € und
2. in den Monaten Juli bis einschließlich Dezember: 137,60 €.
