Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Zur Berechnung der monatlichen Förderbemessungsgrundlage gemäß § 53c Abs 2 S.KBBG beträgt der Stundengrundbetrag im Jahr 2026

1. in den Monaten Jänner bis einschließlich Juni: 133,20 € und

2. in den Monaten Juli bis einschließlich Dezember: 137,60 €.