Anpassungspflicht
Nach Ablauf der in und genannten Fristen sind die Anlagen unter Anpassung an den Stand der Technik zu sanieren oder stillzulegen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassungspflicht
Nach Ablauf der in und genannten Fristen sind die Anlagen unter Anpassung an den Stand der Technik zu sanieren oder stillzulegen.