Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelungsgegenstand

Diese Verordnung gilt für Abwasserreinigungsanlagen, die am 1. Juli 1990 bestanden haben und nicht dem Stand der Abwasserreinigungstechnik entsprechen (z. B. Dreikammerfaulgruben). Diese Verordnung gilt nicht für Sammelgruben und Senkgruben.