Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

(2) Die und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 20/2026 treten mit 12. März 2026 in Kraft.